Ab heute, Mittwoch, 23.11.2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. Dies hat auch Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation:

Es besteht weiterhin eine dringende Empfehlung, sich im Falle eines positiven Antigen-Selbsttests oder PCR-Tests für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Der Verzicht auf die Absonderungspflicht ist mit Regelungen zum Tragen von Masken verbunden, d.h. mit der Pflicht, auch in der Schule für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Weitere Details können Sie dem angehängten Schreiben des Hessischen Kultusministeriums entnehmen.