Da es aufgrund des Wetters unklar ist, ob wir die Einschulungsfeier im Freien durchführen können oder ob wir in die Innenräume ausweichen müssen, benötigen wir von allen begleitenden Personen über sechs Jahren einen Nachweis der 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet): Der Impfnachweis muss gültig sein, der Genesenennachweis darf maximal sechs Monate alt sein und der Testnachweis darf nicht älter als 72 Stunden sein.

Wünschenswert ist, dass die einzuschulenden Kinder bereits getestet das Schulgelände betreten und der Nachweis bereits mitgebracht wird. Ansonsten bieten wir – in Ausnahmefällen, da wir aufgrund der drei einzelnen Einschulungsfeiern zeitlich stark begrenzt sind – vor Ort die Möglichkeit eines Schnelltests für das Einschulungskind an. Bitte planen Sie dafür mehr Zeit ein und kommen frühzeitig zu einem der Anmeldetische der Einschulungsfeier, damit wir pünktlich beginnen können.

Bitte tragen Sie die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung durchgehend in den Innenräumen. Sofern wir draußen feiern, können die Masken nach Einnahme des Sitzplatzes dort abgenommen werden. Während des ersten gemeinsamen Aufenthaltes im Klassenzimmer besteht für die Kinder durchgehend die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Appell an die Reiserückkehrer: Bitte beachten Sie die Quarantäneverordnung des Robert-Koch-Instituts.

Wir freuen uns auf Sie!